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DRK-Service und Krankentransport gGmbH

Krankenstransport
Landkreis Böblingen


07031 19222
Infos für Sie rund um die Uhr
 

Die Service und Krankentransport gGmbH ist eine Tochtergesellschaft des DRK Kreisverbandes Böblingen, welche nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert ist.

Zum Qualitätsmanagement

Mit den Mitarbeitenden werden von 07:00 Uhr bis 02:00 Uhr täglich medizinisch angeordnete Krankentransporte mit 9 Krankentransportwagen durchgeführt.

Diese Fahrzeuge starten von den Rettungswachen in Sindelfingen und Leonberg aus und bewältigen jährlich über 11.000 Fahrten.

Die Rettungswachen im Kreis Böblingen

Auch in diesem Bereich ist gut ausgebildetes Personal unabdingbar.

Werde deshalb Teil unseres Teams und bewerbe dich für ein FSJ/BFD oder eine andere ausgeschriebene Stelle.

Zu den offenen Stellen

Ansprechpartner

Lars Burkart

Betriebsleiter Service- und Krankentransport

Tel: 07031 6904 307

Fax: 07031 6904 219

lburkart@drkbb.org

Umberto-Nobile-Str. 10
71063 Sindelfingen

Der Krankentransport :
Schnell und sicher zur Behandlung
Tel. (07031) 19222


Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt
, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.