Wenn es darauf ankommt, ziehen Feuerwehr, DRK und THW an einem Strang: Ehrenamtliche helfen schnell und effektiv, retten, versorgen und betreuen.
Was fehlt, ist die rechtliche Gleichstellung: Anders als bei der Feuerwehr gibt es für die Helfenden des DRK nicht in allen Lagen einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Lohnersatz. Sie sind auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Für ihre Aus- und Fortbildung müssen sie Erholungsurlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Übungen finden in der Freizeit statt. Ausnahme: Bei größeren Einsätzen, für die eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) festgestellt wird.
Das ist weder fair noch zukunftsfähig. Wer Menschen hilft, darf nicht um Freistellung oder Urlaub bitten müssen.
Mit der Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes hat Baden-Württemberg jetzt die Chance, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen – und damit den Bevölkerungsschutz dauerhaft zu stärken.
Der DRK-Landesverband fordert:
Baden-Württemberg braucht klare und einheitliche Regeln – damit Helfen verlässlich möglich ist:
- Gesetzliche Gleichstellung aller Einsatzkräfte im Katastrophenschutz
- Vollumfängliche Finanzierung der Einheiten und deren Ausstattung durch das Land
- Moderne, praxistaugliche Konzepte für Einheiten, die für alle Lagen bestens vorbereitet sind.
So entsteht Rechtssicherheit – für Helfende und Arbeitgeber. So bleiben Ehrenamtliche motiviert. So wird der Katastrophenschutz durchhaltefähig und zukunftssicher.
Gemeinsam ein Zeichen setzen
Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, kommen am Donnerstag, 25. September, Helferinnen und Helfer des DRK aus ganz Baden-Württemberg auf dem Stuttgarter Ehrenhof am Schlossplatz zusammen. Im Beisein von Medienvertretenden und Mitgliedern des Innenausschusses werden die Rotkreuzler von 13 bis 14 Uhr ihre Forderungen an den Innenausschuss des Landes Baden-Württemberg übergeben.
Mehr Informationen zum Thema gibt es unter: www.drk-baden-wuerttemberg.de