Fahrzeug HPDFoto: Quentin Buttler / DRK

Häuslicher Pflegedienst

Monique Groenewegen

Tel: 07031 6904-406
Fax: 07031 6904-459

leitung_hpd(at)drkbb(dot)org

Umberto-Nobile-Str. 10
71063 Sindelfingen

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Krankenpflege haben
     

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung/Schulung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
     

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
 

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Aus- und Ankleiden, Transfer (zum Beispiel aus dem Bett)
  • Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/Zubereitung von Mahlzeiten
     

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Kompressionstherapie mit Strümpfen oder Verbänden
  • Wundverbände
  • Katheter legen und wechseln (nur bei Frauen)
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamentenverabreichung und herrichten
  • Stoma-Versorgung
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port
     

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu acht Wochen je Kalenderjahr.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 3.593 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
  

Betreuungsleistungen

Wir bieten Ihnen Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45b gerne stundenweise an.
 

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Wir erledigen gerne alles rund um den Haushalt für Sie wie z.B. einkaufen gehen, putzen, waschen, etc.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Botengänge an wie z.B. Apothekengänge.
 

Unterstützungspflege bzw. Krankenhausvermeidungspflege nach §37 SGB V

Dies beinhaltet Unterstützung bei der Grund-, und Behandlungspflege. Wir vereinbaren einen Gesprächstermin direkt bei Ihnen zuhause und besprechen gemeinsam, welche Leistungen notwendig wären, um Sie in Ihrer Häuslichkeit gut zu versorgen und so auch die Therapie Ihrer Behandlung zu unterstützen.
 

Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad und erhalten Geldleistung, so haben Sie die Pflicht gegenüber Ihrer Pflegekasse in regelmäßigen Abständen (halbjährlich) einen ambulanten Pflegedienst zur Beurteilung Ihrer gesicherten Pflege zu beauftragen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie auch eingehend.
 

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.

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